Rechtliches
Geschäftsbedingungen
Propus Studio Selfservice ist aktiv: Sie laden eigene Fotos hoch, wählen die Bearbeitung, prüfen das Ergebnis und bezahlen direkt über Payrexx. Mit dem Abschluss der Zahlung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Propus GmbH über genau die Leistung zustande, die Ihnen davor im Bestellprozess angezeigt wurde — zu dem dort angezeigten Preis.
Es gilt dabei, was auch sonst auf dieser Website zugesichert ist: Verrechnet wird ausschliesslich, was Sie beim Öffnen der Kasse tatsächlich behalten — verworfene Bilder kosten nichts. Bezahlt wird ausschliesslich über Payrexx (TWINT, Visa, Mastercard, Amex, Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder PostFinance Pay) — eine Rechnung auf Zahlungsziel bietet der Selfservice nicht an.
Kennzeichnung KI-bearbeiteter Bilder
Ein Teil unserer Bearbeitungen verändert die Aussage eines Bildes: virtuelle Möblierung, Himmelersatz, Rasenbegrünung, das Erzeugen einer anderen Tageszeit sowie das Entfernen von Objekten oder Personen. Solche Bilder unterliegen der Offenlegungspflicht nach Artikel 50 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-Verordnung), soweit diese auf Ihre Veröffentlichung anwendbar ist. Reine Belichtungs-, Farb-, Perspektiv- und Ausschnittkorrekturen sind davon nicht erfasst.
Was wir leisten. Wir versehen jedes betroffene Bild mit einer maschinenlesbaren Herkunftsangabe, weisen in der Auslieferung aus, welche Bearbeitung stattgefunden hat, und stellen Ihnen beim Herunterladen wahlweise eine sichtbare Kennzeichnung direkt im Bild zur Verfügung. Diese Option ist standardmässig nicht aktiviert; Sie entscheiden bei jedem Download selbst darüber. Ihre Entscheidung wird protokolliert.
Was Sie leisten. Die Pflicht zur sichtbaren Offenlegung trifft nach Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung denjenigen, der das Bild veröffentlicht — also Sie, nicht uns. Laden Sie ein Bild ohne sichtbare Kennzeichnung herunter, übernehmen Sie damit, die Offenlegung auf andere geeignete Weise sicherzustellen, sofern sie in Ihrem Fall erforderlich ist. Das Entfernen einer von uns gesetzten Kennzeichnung ist unzulässig.
Freistellung. Verwenden Sie ein von uns geliefertes Bild ohne die erforderliche Kennzeichnung, oder entfernen Sie eine gesetzte Kennzeichnung, stellen Sie die Propus GmbH von Ansprüchen Dritter und von Massnahmen von Behörden frei, die daraus entstehen. Diese Freistellung gilt nicht, soweit uns ein eigenes Verschulden trifft.
Von der Kennzeichnung unberührt bleibt, dass Bearbeitungen den tatsächlichen Zustand einer Immobilie nicht verschleiern dürfen. Das Wegretuschieren von Mängeln bleibt auch mit Kennzeichnung unzulässig, wenn es für den Kauf- oder Mietentscheid erheblich ist.
Ausführliche Geschäftsbedingungen — inklusive Korrektur- und Erstattungsregeln, Rechten an hochgeladenen Bildern, Haftung und Gerichtsstand — veröffentlichen wir an dieser Stelle in Kürze.
Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in derDatenschutzerklärung.
Fragen? [email protected]